- Gesetzlich vorgeschriebene Unterweisungen
Sicherheitsunterweisung
Regelmäßige Unterweisungen sind Pflicht. Wir schulen Ihre Mitarbeiter praxisnah und arbeitsplatzbezogen – rechtssicher dokumentiert.
Vertrauen von führenden Unternehmen




















Warum sind Unterweisungen so wichtig?
Die Sicherheitsunterweisung ist eine der wichtigsten Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Sie stellt sicher, dass alle Mitarbeiter die Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz kennen und wissen, wie sie sich schützen können.
Fehlende oder unzureichende Unterweisungen sind eine der häufigsten Ursachen für Arbeitsunfälle. Im Schadensfall haften Sie als Arbeitgeber, wenn Sie Ihre Unterweisungspflicht nicht nachweisen können.
Wir übernehmen die komplette Planung, Durchführung und Dokumentation Ihrer Unterweisungen – rechtssicher und praxisnah.
- Rechtliche Grundlage
- § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- § 4 DGUV Vorschrift 1
- Vor Aufnahme der Tätigkeit
- Mindestens einmal jährlich
- Bei Änderungen im Arbeitsablauf
Unsere Unterweisungsthemen
Von der Erstunterweisung bis zur jährlichen Wiederholung – wir decken alle Themen ab.
Allgemeine Sicherheitsunterweisung für neue Mitarbeiter
Arbeitsplatzspezifische Unterweisungen
Unterweisungen zu Gefahrstoffen und PSA
Brandschutzunterweisungen
Erste-Hilfe-Unterweisungen
Dokumentation und Nachweisführung
So läuft die Zusammenarbeit
Von der Bedarfsanalyse bis zur Dokumentation – alles aus einer Hand.
1
Bedarfsanalyse
Wir analysieren Ihre Arbeitsplätze und ermitteln die erforderlichen Unterweisungsthemen.
2
Terminplanung
Gemeinsam planen wir die Unterweisungstermine passend zu Ihrem Betriebsablauf.
3
Durchführung
Praxisnahe und verständliche Unterweisungen – direkt vor Ort in Ihrem Betrieb.
4
Dokumentation
Lückenlose Dokumentation mit Unterschrift aller Teilnehmer für Ihre Unterlagen.
Ihre Vorteile
Rechtssicher dokumentiert
Alle Unterweisungen werden rechtssicher dokumentiert und für Kontrollen bereitgestellt.
Praxisnah & verständlich
Keine trockene Theorie – wir vermitteln Wissen anschaulich und mit Bezug zum Arbeitsalltag.
Flexibel planbar
Wir passen uns Ihrem Betriebsablauf an – auch Schichtbetrieb ist kein Problem.
Jährliche Wiederholung
Wir erinnern Sie rechtzeitig an die jährlich vorgeschriebene Wiederholungsunterweisung.
Unterweisungen fällig?
Wir übernehmen die Planung und Durchführung – rechtssicher und praxisnah.
- Kostenlose Erstberatung
- Unverbindliches Angebot
- Antwort in 24 Stunden
Häufig gestellte Fragen
Alles Wichtige zur Sicherheitsunterweisung auf einen Blick.
Wie oft müssen Sicherheitsunterweisungen durchgeführt werden?
Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz müssen Unterweisungen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich erfolgen. Bei besonderen Gefährdungen oder Änderungen im Arbeitsablauf sind zusätzliche Unterweisungen erforderlich.
Wer muss unterwiesen werden?
Alle Beschäftigten müssen regelmäßig unterwiesen werden. Dies gilt auch für Leiharbeiter, Praktikanten und Auszubildende. Die Unterweisung muss arbeitsplatzbezogen und in verständlicher Sprache erfolgen.
Was passiert bei fehlender Dokumentation?
Ohne Dokumentation können Sie im Schadensfall nicht nachweisen, dass Sie Ihre Unterweisungspflicht erfüllt haben. Dies kann zu erheblichen Haftungsrisiken und Bußgeldern führen.
Können Unterweisungen auch digital erfolgen?
Digitale Unterweisungen sind möglich, ersetzen aber nicht die arbeitsplatzbezogene Erstunterweisung vor Ort. Für die jährliche Wiederholung können digitale Formate ergänzend eingesetzt werden.
In welchen Sprachen bieten Sie Unterweisungen an?
Wir führen Unterweisungen auf Deutsch durch. Bei Bedarf können wir mehrsprachige Unterlagen bereitstellen oder mit Dolmetschern zusammenarbeiten.
Sicherheitsunterweisungen beauftragen
Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht. Wir unterweisen Ihre Mitarbeiter praxisnah und dokumentieren rechtssicher.
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