- Seit 2013 gesetzlich vorgeschrieben
Psychische Gefährdungsbeurteilung
Ermittlung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflicht – vertraulich und praxisnah.
Vertrauen von führenden Unternehmen




















Warum psychische Belastungen erfassen?
Psychische Erkrankungen sind heute eine der häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit. Stress, Überlastung und mangelnde Wertschätzung können krank machen.
Seit 2013 ist die Ermittlung psychischer Belastungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz für alle Arbeitgeber verpflichtend – unabhängig von der Unternehmensgröße.
Eine gut durchgeführte psychische Gefährdungsbeurteilung schützt nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern steigert auch Zufriedenheit und Produktivität.
- Was wird erfasst?
- Arbeitsintensität und Arbeitsmenge
- Arbeitszeit und Erholungsmöglichkeiten
- Handlungsspielraum und Autonomie
- Soziale Beziehungen am Arbeitsplatz
- Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel
- Neue Arbeitsformen (Homeoffice, Digitalisierung)
So gehen wir vor
Strukturierter Prozess für aussagekräftige Ergebnisse.
Vorbereitung
Analyse der Arbeitsbereiche und Festlegung des Untersuchungsumfangs.
Ermittlung
Anonyme Mitarbeiterbefragung und/oder Beobachtungsinterviews.
Auswertung
Analyse der Ergebnisse und Identifikation von Handlungsfeldern.
Maßnahmen
Entwicklung und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen.
Ihre Vorteile
Mitarbeiter einbinden
Anonyme Befragung schafft Vertrauen und ehrliche Rückmeldungen.
Gesundheit fördern
Früherkennung von Belastungen schützt vor psychischen Erkrankungen.
Produktivität steigern
Weniger Stress bedeutet weniger Fehlzeiten und höhere Motivation.
Rechtssicher handeln
Erfüllung der gesetzlichen Pflicht seit 2013 vorgeschrieben.
Psychische Gefährdungsbeurteilung benötigt?
Wir unterstützen Sie bei der Durchführung – vertraulich und rechtssicher.
- Kostenlose Erstberatung
- Unverbindliches Angebot
- Antwort in 24 Stunden
Häufig gestellte Fragen
Alles Wichtige zur psychischen Gefährdungsbeurteilung.
Was ist die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Seit 2013 ist sie durch das Arbeitsschutzgesetz (§ 5) für alle Arbeitgeber verpflichtend – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße.
Warum ist die psychische Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Psychische Erkrankungen sind mittlerweile eine der häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz erfasst und reduziert werden müssen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Wie läuft die Befragung ab?
Die Befragung erfolgt anonymisiert, meist über standardisierte Fragebögen. Die Teilnahme ist freiwillig. Alternativ oder ergänzend können moderierte Gruppengespräche (Workshops) durchgeführt werden. Alle Daten werden vertraulich behandelt.
Was passiert mit den Ergebnissen?
Die Ergebnisse werden statistisch ausgewertet und in einem Bericht zusammengefasst. Daraus werden konkrete Maßnahmen abgeleitet. Einzelne Mitarbeiter sind nicht identifizierbar – die Anonymität bleibt gewahrt.
Wie oft muss die psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?
Es gibt keine feste Wiederholungsfrist. Eine Aktualisierung ist erforderlich bei wesentlichen Änderungen (z.B. Umstrukturierungen, neue Arbeitsformen). Wir empfehlen eine Überprüfung alle 2-3 Jahre oder nach größeren Veränderungen.
Psychische Gefährdungsbeurteilung beauftragen
Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht. Wir ermitteln psychische Belastungen vertraulich und entwickeln wirksame Maßnahmen.
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