Psychische Gefährdungsbeurteilung

Ermittlung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflicht – vertraulich und praxisnah. 

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Vertrauen von führenden Unternehmen

Warum psychische Belastungen erfassen?

Psychische Erkrankungen sind heute eine der häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit. Stress, Überlastung und mangelnde Wertschätzung können krank machen.

Seit 2013 ist die Ermittlung psychischer Belastungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz für alle Arbeitgeber verpflichtend – unabhängig von der Unternehmensgröße.

Eine gut durchgeführte psychische Gefährdungsbeurteilung schützt nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern steigert auch Zufriedenheit und Produktivität. 

So gehen wir vor

Strukturierter Prozess für aussagekräftige Ergebnisse.

Vorbereitung

Analyse der Arbeitsbereiche und Festlegung des Untersuchungsumfangs.

Ermittlung

Anonyme Mitarbeiterbefragung und/oder Beobachtungsinterviews.

Auswertung

Analyse der Ergebnisse und Identifikation von Handlungsfeldern.

Maßnahmen

Entwicklung und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen.

Ihre Vorteile

Mitarbeiter einbinden

Anonyme Befragung schafft Vertrauen und ehrliche Rückmeldungen.

Gesundheit fördern

Früherkennung von Belastungen schützt vor psychischen Erkrankungen.

Produktivität steigern

Weniger Stress bedeutet weniger Fehlzeiten und höhere Motivation.

Rechtssicher handeln

Erfüllung der gesetzlichen Pflicht seit 2013 vorgeschrieben.

Psychische Gefährdungsbeurteilung benötigt?

Wir unterstützen Sie bei der Durchführung – vertraulich und rechtssicher.

Häufig gestellte Fragen

Alles Wichtige zur psychischen Gefährdungsbeurteilung.

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Seit 2013 ist sie durch das Arbeitsschutzgesetz (§ 5) für alle Arbeitgeber verpflichtend – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. 

Psychische Erkrankungen sind mittlerweile eine der häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz erfasst und reduziert werden müssen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. 

Die Befragung erfolgt anonymisiert, meist über standardisierte Fragebögen. Die Teilnahme ist freiwillig. Alternativ oder ergänzend können moderierte Gruppengespräche (Workshops) durchgeführt werden. Alle Daten werden vertraulich behandelt. 

Die Ergebnisse werden statistisch ausgewertet und in einem Bericht zusammengefasst. Daraus werden konkrete Maßnahmen abgeleitet. Einzelne Mitarbeiter sind nicht identifizierbar – die Anonymität bleibt gewahrt. 

Es gibt keine feste Wiederholungsfrist. Eine Aktualisierung ist erforderlich bei wesentlichen Änderungen (z.B. Umstrukturierungen, neue Arbeitsformen). Wir empfehlen eine Überprüfung alle 2-3 Jahre oder nach größeren Veränderungen. 

Psychische Gefährdungsbeurteilung beauftragen

Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht. Wir ermitteln psychische Belastungen vertraulich und entwickeln wirksame Maßnahmen.