Gefährdungsbeurteilung

Systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen am Arbeitsplatz. Die Grundlage für sicheres Arbeiten – rechtssicher dokumentiert. 

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Vertrauen von führenden Unternehmen

Warum ist die Gefährdungsbeurteilung so wichtig?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im Arbeitsschutz. Sie bildet die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen – von der Unterweisung bis zur Beschaffung von Schutzausrüstung.

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen festzulegen.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung, Aktualisierung und Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilungen – praxisnah und rechtssicher. 

Ihre Vorteile

Warum sich eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Sie lohnt.

01

Gefährdungen ermitteln

Systematische Erfassung aller möglichen Gefährdungen an jedem Arbeitsplatz.

02

Gefährdungen bewerten

Risikobeurteilung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß.

03

Maßnahmen festlegen

Definition von Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip (Substitution, Technisch, Organisatorisch, Persönlich). 

04

Maßnahmen umsetzen

Terminierte Umsetzung der festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen. 

05

Wirksamkeit prüfen

Kontrolle, ob die umgesetzten Maßnahmen die Gefährdungen wirksam reduzieren. 

06

Dokumentation & Fortschreibung

Lückenlose Dokumentation und regelmäßige Aktualisierung bei Änderungen. 

Welche Gefährdungen werden erfasst?

Die Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt alle relevanten Gefährdungsarten gemäß der Systematik der DGUV.

Wir kennen die typischen Gefährdungen verschiedener Branchen und erstellen maßgeschneiderte Gefährdungsbeurteilungen für:

Gefährdungsbeurteilung benötigt?

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung – kostenlos und unverbindlich beraten lassen.

Häufig gestellte Fragen

Alles Wichtige zur Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen Beschäftigte bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Sie ist die Grundlage für alle Maßnahmen des Arbeitsschutzes und nach § 5 Arbeitsschutzgesetz für jeden Arbeitgeber verpflichtend. 

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsplätze zu erstellen – unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch bei nur einem Beschäftigten ist die Gefährdungsbeurteilung Pflicht. 

Die Gefährdungsbeurteilung muss bei wesentlichen Änderungen aktualisiert werden, z.B. bei neuen Maschinen, geänderten Arbeitsverfahren, nach Unfällen oder bei neuen Erkenntnissen. Eine regelmäßige Überprüfung wird empfohlen. 

Das Fehlen einer Gefährdungsbeurteilung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern geahndet werden. Bei Unfällen drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber.

Ja, wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit haben wir die erforderliche Expertise für alle Branchen. 

Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung rechtssicherer Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsplätze.