Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wir übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens nach DGUV Vorschrift 2. Professionell, flexibel, zuverlässig. 

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Vertrauen von führenden Unternehmen

Ihre gesetzliche Pflicht – unsere Expertise

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, sich bei der Wahrnehmung seiner Pflichten im Arbeitsschutz durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen zu lassen.

Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert diese Anforderung und definiert den erforderlichen Betreuungsumfang abhängig von Ihrer Branche und Betriebsgröße.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen wir diese Aufgaben für Sie – wirtschaftlich, kompetent und zuverlässig. 

Unser Leistungsumfang

Als Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen wir alle gesetzlich geforderten Aufgaben. 

Regelmäßige Betriebsbegehungen

Beratung zur Arbeitssicherheit

Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen

Unterstützung bei Unterweisungen

Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln

Analyse von Arbeitsunfällen

Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Kontakt zu Behörden und Berufsgenossenschaften

Ihre Vorteile

Warum sich eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Sie lohnt.

Zertifizierte Fachkraft

Qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2.

Persönlicher Ansprechpartner

Direkter Kontakt ohne Callcenter. Ihr Ansprechpartner kennt Ihren Betrieb.

Flexible Betreuung

Betreuungsumfang nach Ihrem tatsächlichen Bedarf. Keine starren Pauschalen.

Rechtssicherheit

Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen. Vollständige Dokumentation.

Haben Sie Fragen zur sicherheitstechnischen Betreuung?

Wir beraten Sie gerne – kostenlos und unverbindlich zu Ihren Pflichten.

Häufig gestellte Fragen

Alles Wichtige zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Sie hat eine spezielle Ausbildung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz absolviert und verfügt über sicherheitstechnische Fachkunde.

Ja, nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 muss jeder Arbeitgeber mit mindestens einem Beschäftigten eine sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Der Umfang richtet sich nach Betriebsart und Mitarbeiterzahl. 

Eine interne Fachkraft ist bei Ihrem Unternehmen angestellt, während eine externe Fachkraft als Dienstleister tätig ist. Für kleine und mittlere Unternehmen ist die externe Betreuung oft wirtschaftlicher, da keine Ausbildungskosten und Fixkosten anfallen. 

Die Einsatzzeiten werden nach DGUV Vorschrift 2 ermittelt und richten sich nach Ihrer Branche (Betreuungsgruppe) und Mitarbeiterzahl. Wir stimmen den Betreuungsumfang individuell mit Ihnen ab. 

Die Kosten hängen vom erforderlichen Betreuungsumfang ab. Wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot auf Basis Ihrer Betriebsdaten. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. 

Sicherheitstechnische Betreuung anfragen

Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten mit einem kompetenten Partner an Ihrer Seite.