- Externe sicherheitstechnische Betreuung
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Wir übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens nach DGUV Vorschrift 2. Professionell, flexibel, zuverlässig.
Vertrauen von führenden Unternehmen




















Ihre gesetzliche Pflicht – unsere Expertise
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, sich bei der Wahrnehmung seiner Pflichten im Arbeitsschutz durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen zu lassen.
Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert diese Anforderung und definiert den erforderlichen Betreuungsumfang abhängig von Ihrer Branche und Betriebsgröße.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen wir diese Aufgaben für Sie – wirtschaftlich, kompetent und zuverlässig.
- Rechtliche Grundlage
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- DGUV Vorschrift 2
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Verpflichtend ab 1 Mitarbeiter
Unser Leistungsumfang
Als Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen wir alle gesetzlich geforderten Aufgaben.
Regelmäßige Betriebsbegehungen
Beratung zur Arbeitssicherheit
Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen
Unterstützung bei Unterweisungen
Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln
Analyse von Arbeitsunfällen
Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Kontakt zu Behörden und Berufsgenossenschaften
Ihre Vorteile
Warum sich eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Sie lohnt.
Zertifizierte Fachkraft
Qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2.
Persönlicher Ansprechpartner
Direkter Kontakt ohne Callcenter. Ihr Ansprechpartner kennt Ihren Betrieb.
Flexible Betreuung
Betreuungsumfang nach Ihrem tatsächlichen Bedarf. Keine starren Pauschalen.
Rechtssicherheit
Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen. Vollständige Dokumentation.
Haben Sie Fragen zur sicherheitstechnischen Betreuung?
- Kostenlose Erstberatung
- Unverbindliches Angebot
- Antwort in 24 Stunden
Häufig gestellte Fragen
Alles Wichtige zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Sie hat eine spezielle Ausbildung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz absolviert und verfügt über sicherheitstechnische Fachkunde.
Braucht jedes Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ja, nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 muss jeder Arbeitgeber mit mindestens einem Beschäftigten eine sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Der Umfang richtet sich nach Betriebsart und Mitarbeiterzahl.
Was ist der Unterschied zwischen interner und externer Fachkraft?
Eine interne Fachkraft ist bei Ihrem Unternehmen angestellt, während eine externe Fachkraft als Dienstleister tätig ist. Für kleine und mittlere Unternehmen ist die externe Betreuung oft wirtschaftlicher, da keine Ausbildungskosten und Fixkosten anfallen.
Wie oft muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit in den Betrieb kommen?
Die Einsatzzeiten werden nach DGUV Vorschrift 2 ermittelt und richten sich nach Ihrer Branche (Betreuungsgruppe) und Mitarbeiterzahl. Wir stimmen den Betreuungsumfang individuell mit Ihnen ab.
Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Kosten hängen vom erforderlichen Betreuungsumfang ab. Wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot auf Basis Ihrer Betriebsdaten. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.
Sicherheitstechnische Betreuung anfragen
Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten mit einem kompetenten Partner an Ihrer Seite.
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